Gastaufnahmebedingungen
Gastaufnahmebedingungen der Midori Guesthouse GmbH
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung eines Aufenthalts in unserer Unterkunft. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages wird Midori Guesthouse GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 28, 69221 Dossenheim - nachstehend „Midori“ abgekürzt - seine ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten des Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Midori zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von Midori herausgegebenen Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.2.
Midori bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1.
Grundlage des Angebots von Midori und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2.
Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.3.
Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
2.4.
Eine garantierte Reservierung ist nur möglich, wenn der Gast bei Reservierung seine Kreditkartennummer bzw. den Firmenstempel mit Unterschrift angibt oder eine Anzahlung geleistet wird.
2.5.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
- a) Mit der Buchung bietet der Gast Midori den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Midori (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und Midori rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird Midori dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch Midori jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
- c) Unterbreitet Midori dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von Midori an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung von Midori bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.6.
Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
- a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast Midori den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Midori ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
- c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
- d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1.
Die in der Buchungsgrundlage (Angebot von Midori, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2.
Die von Midori geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen von Midori in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Zahlung
4.1.
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und Midori getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an Midori zu bezahlen.
4.2.
Midori kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3.
Midori kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4.
Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung von Midori mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist Midori, soweit es selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.
5. An- und Abreise
5.1.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise des Gastes hat ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2.
Für spätere Anreisen gilt:
- a) Der Gast ist verpflichtet Midori spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
- b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist Midori berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
- c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an Midori zu leisten, wenn Midori vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
5.3.
Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann Midori eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich und wird bis 14 Uhr mit 80 % des Tagespreises und bis 18 Uhr mit 100 % des Tagespreises in Rechnung gestellt.
5.4.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Midori vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs von Midori nach 11:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Hotels oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1.
Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch von Midori auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast von Midori im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und Midori die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2.
Midori hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3.
Soweit Midori für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an Midori die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
- Bei Übernachtung ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
6.5.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, Midori nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6.
Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
6.7.
Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast und den Gastgeber
7.1.
Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast/den Gästen in Anspruch genommen werden, für die sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, ist nicht gestattet.
7.2.
Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.3.
Der Gast ist verpflichtet, Midori auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an Midori ganz oder teilweise entfallen.
7.4.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat Midori zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von Midori verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, Midori erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.5.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn Midori in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können Midori zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.
7.6.
Midori kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast oder seine Mitreisenden ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb, andere Gäste bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn der Gast oder seine Mitreisenden sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Midori so gelten für den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend.
8. Nichtrauchen im Hotel
Das Midori ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Auch das Rauchen von E-Zigaretten ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Midori das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Das Midori behält sich weitergehende Schadenersatzansprüche vor. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass Midori kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
9. Langzeitaufenthalte
Eine Veränderung der Zimmereinrichtung- und des -mobiliars (z.B. Anbringung von Regalen oder Bildern) ist auch bei Langzeitaufenthalten ohne schriftliche Einwilligung der Midori Geschäftsführung nicht gestattet. Das Midori behält sich das Recht vor, den Aufwand zur Wiederherstellung der Originaleinrichtung in Rechnung zu stellen.
10. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück im Rahmen des Frühstücks-Buffets kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge, Dachterrasse) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen des Frühstücks-Buffets ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt, außer in den Zimmern, die mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet sind.
11. Haftungsbeschränkung
11.1.
Die Haftung von Midori aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Midori oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Midori beruht.
11.2.
Die eventuelle Gastwirtshaftung von Midori für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
11.3.
Midori haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Rebalancing-Massagen, Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die von Midori bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1.
Midori weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilgenommen wird. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für Midori verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
12.2.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Midori und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
12.3.
Der Gast kann Midori nur an dessen Sitz verklagen.
12.4.
Für Klagen von Midori gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Midori vereinbart.
12.5.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte; Stuttgart | München; 2004-2018
Gastgeber ist:
Midori Guesthouse GmbH
Verwaltungsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 28
Hotelanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 4
69221 Dossenheim
Telefon: +49 6221 - 87 29 80
Telefax: +49 6221 - 87 29 81 42
E-Mail: info@midori-guesthouse.com
Geschäftsführer: Steffen Mahle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim